Teilnahmebedingungen
Das müsst ihr beachten:
Hier könnt ihr euch genauer über die Teilnahmebedingungen des Schulwettbewerbs „Echt kuh-l!“ informieren.
Veranstalter
Der Schulwettbewerb wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, durchgeführt. Der Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ ist eine Maßnahme des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL), initiiert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Teilnahme
(1) Die Teilnahme am Schulwettbewerb erfolgt durch die Online-Anmeldung auf der Website www.echtkuh-l.de/anmeldung und des Uploads eines Beitrags zu den Projektinhalten (Text, Foto, Video, Modell etc.). Beiträge können alternativ ebenso postalisch eingereicht werden, sofern die Online-Anmeldung zuvor abgeschickt und der darin enthaltene Begleitbrief ausgedruckt der Postsendung beigelegt wurde.
Zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag soll eine Projektdokumentation eingereicht werden, die beschreibt, wie die Beitrags-Erstellung abgelaufen ist, welche Idee dahintersteckt und die den Beitrag kurz erläutert.
Folgende Beiträge können digital mit einer Maximalgröße von 100 MB eingereicht werden:
- Schriftliche Beiträge mit einem Umfang von maximal 20 Seiten DIN A4 (die Projektdokumentation zählt extra). Bei Überschreiten der Seitenlänge werden Abzüge in der Bewertung vorgenommen.
- Multimediapräsentationen, die auf handelsüblichen Windows-PCs problemlos abspielbar sind (bitte testen!). Die Präsentation muss ohne weitere Installationen gestartet werden können. Das heißt, dass Präsentationen, die nicht MS Office/Open Office-kompatibel sind, ggf. mit einem Player und/oder einer gekennzeichneten Startdatei eingereicht werden müssen.
- Filme, Hörspiele oder Podcasts mit einer Laufzeit von maximal 3 Minuten und 100 MB Größe. Bei Überschreiten der Laufzeit werden Abzüge in der Bewertung vorgenommen. Die Dateien sollten problemlos auf handelsüblichen Abspielgeräten und/oder Windows-PCs abspielbar sein (bitte testen!) und im mp3- oder mp4-Format eingereicht werden.
- Dreidimensionale Projekte (Ausstellung, Modell, Spiel etc.), die als Beitrag selbst oder als Fotodokumentation mit kurzer schriftlicher Erläuterung zu Idee, Umsetzung und Anwendung eingereicht werden.
- Künstlerische Projekte (Theaterstück, Talkshow, Stadtrundgang, Comic etc.), die als Beitrag selbst oder Video/Dokumentation mit kurzer schriftlicher Erläuterung zu Idee, Umsetzung und Anwendung eingereicht werden.
- Online-Veröffentlichungen (Blog, Social-Media-Seite, Website, etc.), die als Beitrag selbst oder als Dokumentation eingereicht werden.
- Beiträge, die aus mehreren Teilen bestehen, müssen deutlich gekennzeichnet werden und unbedingt zusammenhängend eingereicht werden. Dafür müssen diese Beiträge digital in einer Datei von max. 100 MB Größe zusammengefasst werden.
(2) Die Wettbewerbsbeiträge müssen von der Ansprechperson des Beitrags bis zum auf der Webseite kommunizierten Einsendeschluss beim „Echt kuh-l!“-Team eingereicht werden (es zählt das Datum des Poststempels).
(3) Das „Echt kuh-l!“-Team haftet nicht für beschädigte Beiträge.
(4) Eingereichte Beiträge werden nicht an den Absender zurückgesendet. Ausgenommen davon sind Beiträge, denen eine ausreichende Frankierung für den Rückversand beiliegt.
(5) Es werden nur Projekte mit vollständigen Angaben berücksichtigt.
(6) Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Teilnahme durch oder im Namen von Dritten, z.B. durch einen Gewinnspielservice, ist ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigung/ Einwilligung Erziehungsberechtigte
(1) Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler von Klasse 3 bis 13 aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Schulen der teilnehmenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler haben vorab sicherzustellen, dass eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Schulwettbewerb, zur Geltung der Teilnahmebedingungen, Nutzung der angegebenen Medien sowie zur Übertragung der Nutzungsrechte vorliegt.
Datenschutz
(1) Im Rahmen des Schulwettbewerbs „Echt kuh-l!“ werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden und ehemaligen Teilnehmenden erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der Teilnehmenden.
(3) Der Umgang mit den Daten der Teilnehmenden und ehemaligen Teilnehmenden wird in den Allgemeinen Hinweisen zum Datenschutz des Schulwettbewerbs „Echt kuh-l!“ detailliert erläutert.
(4) Die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden und ehemaligen Teilnehmenden kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann jedoch zum Ausschluss vom Schulwettbewerb führen.
Urheberrecht
Mit dem Einschicken der Projekte erklären die Teilnehmenden, dass mit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte es dennoch zu einer Urheberrechtsverletzung durch das Projekt kommen, so stellen die Teilnehmenden die Veranstalter von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung derartiger Rechte und den Rechtsverfolgungskosten frei.
Außerdem erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die eingereichten Beiträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Wettbewerb „Echt kuh-l!“ in allen Medien, insbesondere im Internet (z. B. auf www.echtkuh-l.de, Instagram, YouTube, www.bmel.de), unentgeltlich verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden dürfen.
Wettbewerbszeitraum
Die Teilnahme am Wettbewerb startet mit dem offiziellen Auftakt und endet mit dem Einsendeschluss, der auf der Internetseite www.echtkuhl.de kommuniziert wird.
Gewinne, Gewinnermittlung, Kosten
(1) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden unter allen Teilnehmenden durch eine unabhängige Jury ausgewählt.
Die Entscheidung über die Preisvergabe der Einreichungen zum Wettbewerb trifft die unabhängige Jury. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) behält sich das Recht vor, über die Preisvergabe zu entscheiden, insbesondere bei Rechtsverletzungen, zum Schutze des Schulwettbewerbs „Echt kuh-l!“ und anderer Teilnehmenden. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wettbewerbsbeiträge können von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form genutzt werden. Die BLE kann diese auch an Dritte, z.B. Medienvertreter, zur Nutzung weitergeben. Die Teilnehmenden übertragen insoweit unentgeltlich das räumliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an ihren Wettbewerbsbeiträgen auf die BLE.
Wettbewerbsbeiträge, die eine Platzierung errungen haben, werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) archiviert und für Repräsentationszwecke zur Einsicht bereitgehalten. Beiträge, die keine Platzierung errungen haben, werden von der BLE nicht aufbewahrt und können nicht zurückgeschickt werden.
(2) Für jede Altersgruppe (I-V) werden grundsätzlich jeweils fünf Hauptgewinne mit preislicher Abstufung vergeben. Die Jury entscheidet, wie die Plätze vergeben werden und ob ggf. Plätze mehrfach vergeben werden. Die Höhe der Preise kann variieren, wenn durch äußere Umstände Teile der Preise (wie die Berlin-Fahrt) nicht durchgeführt werden können. Dies entscheidet schlussendlich die Jury. Die Preise in jeder Altersgruppe sind wie folgt:
- Platz: Berlinfahrt mit offizieller Preisverleihung der „Kuh-len Kuh“ in Gold, der Wettbewerbs-Trophäe, sowie ein Preisgeld von 1.500 Euro.
- Platz: Die „Kuh-le Kuh“ in Silber sowie ein Preisgeld von 1.000 Euro.
- Platz: Die „Kuh-le Kuh“ in Bronze sowie ein Preisgeld von 750 Euro.
- Platz: Preisgeld von 550 Euro
- Platz: Preisgeld von 450 Euro
(3) Der Sonderpreis Schule für Gruppen ab 35 Mitgliedern wird mit einer Berlinfahrt mit offizieller Preisverleihung der „Kuh-len Kuh“ gewürdigt, außerdem steht ein Geldpreis im Wert bis zu 1.500 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein individuelles Schulschild verliehen.
(4) Der Sonderpreis Forschung wird mit einer Berlinfahrt mit offizieller Preisverleihung der „Kuh-len Kuh“ gewürdigt, außerdem steht ein Geldpreis im Wert bis zu 1.500 Euro zur Verfügung.
(5) Die Teilnehmenden werden schriftlich, per Anruf oder per E-Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Preises des Gewinns ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(6) Die Kosten für das Herstellen und Aufrechterhalten einer zur Teilnahme erforderlichen Internetverbindung tragen die Teilnehmenden selbst.
Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen. Insbesondere kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt werden.
Vorzeitiges Ende
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die BLE insbesondere dann Gebrauch, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von dieser Person eine Ersetzung des entstandenen Schadens verlangen.
Haftung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haftet nur für Schäden, die von der BLE oder einem ihrer Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Einwilligung
Mit der Teilnahme am Schulwettbewerb erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Stand: 29. November 2023